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Dokument-ID: 1004776
6.3 Ermäßigter Steuersatz von 13 Prozent
Unter den ermäßigten Steuersatz von 13 Prozent fallen:
- Die Lieferung und die Einfuhr von in Anlage 2 Z 1 bis 9 genannten Gegenständen
- Die Einfuhr der in Anlage 2 Z 10 bis 13 aufgezählten Gegenstände
- Die Lieferung von in Anlage 2 Z 10 genannten Gegenständen (im Wesentlichen Kunstwerke) unter bestimmten Voraussetzungen
- Die in Abs 2 Z 2 bis 12 genannten Umsätze (sonstige Leistungen)