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Dokument-ID: 1004694
4.2 Tausch, tauschähnlicher Umsatz
Das Entgelt kann nicht nur in Form von Geldleistungen (Barzahlung, Scheck, Überweisung …) entrichtet werden. Andere Formen der Entgeltsentrichtung sind die Aufrechnung von Forderungen mit Verbindlichkeiten, der Tausch (Hingabe eines Gegenstandes anstelle einer Zahlung) und der tauschähnliche Umsatz (Erbringung einer sonstigen Leistung anstelle des Umsatzes).