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Neu Dokument-ID: 1004672

Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.6.1 Betriebe gewerblicher Art im Detail

Zu einzelnen Tätigkeitsgebieten von Gemeinden gibt es folgende Aussagen:

Altersheim

Betrieb gewerblicher Art hinsichtlich Beherbergung und Verpflegung, sofern Grenze von EUR 2.900,– überschritten wird. Allerdings ist BgA unecht steuerbefreit außer es wird Artikel XIV Option abgegeben. Bei Abgabe einer Artikel XIV-Option unterliegt Umsatz dem Steuersatz von 10 %. In diesem Fall ist die Gemeinde zum Vorsteuerabzug berechtigt.

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