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Dokument-ID: 1004672
1.6.1 Betriebe gewerblicher Art im Detail
Zu einzelnen Tätigkeitsgebieten von Gemeinden gibt es folgende Aussagen:
Altersheim
Betrieb gewerblicher Art hinsichtlich Beherbergung und Verpflegung, sofern Grenze von EUR 2.900,– überschritten wird. Allerdings ist BgA unecht steuerbefreit außer es wird Artikel XIV Option abgegeben. Bei Abgabe einer Artikel XIV-Option unterliegt Umsatz dem Steuersatz von 10 %. In diesem Fall ist die Gemeinde zum Vorsteuerabzug berechtigt.