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Dokument-ID: 1004680
3.1 Sonstigen Leistungen gleichgestellte Wertabgaben
Im Rahmen von sonstigen Leistungen sieht das Umsatzsteuergesetz zwei Arten von Eigenverbrauchstatbeständen vor:
- Die Überlassung von dem Unternehmen zugeordneten Gegenständen
- die zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben,
- durch den Unternehmer
- für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen oder
- für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen
- Die unentgeltliche Erbringung von anderen sonstigen Leistungen für Zwecke
- die außerhalb des Unternehmens liegen,
- für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen,
- unabhängig, ob hinsichtlich der Leistungserbringung ein Vorsteuerabzug möglich war