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Dokument-ID: 1004678
3 Sonstige Leistung gem UStG
Das Umsatzsteuergesetz lässt den Begriff der sonstigen Leistung bewusst offen und stellt lediglich aufgrund der negativen Abgrenzung zum Lieferbegriff fest, dass jeglicher Leistungsaustausch, der nicht in der Überlassung der wirtschaftlichen Substanz eines Gegenstandes besteht, eine sonstige Leistung iSd § 3a darstellt.