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Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Echt steuerbefreite Umsätze

Zu den echt steuerbefreiten Umsätzen gehören unter anderem (Aufzählung nicht abschließend):

  • Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr (Export ins Drittland)
  • Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt
  • Grenzüberschreitende Beförderungsleistungen von Gegenständen iZm der Einfuhr oder der Ausfuhr und sonstige Leistungen iZm der vorübergehenden Einfuhr
  • Grenzüberschreitende Personenbeförderungsleistungen
  • Lieferung von Gold an Zentralbanken
  • Bestimmte Vermittlungsleistungen
  • Innergemeinschaftliche Lieferung (Export in EU-Staaten)

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