Neu
Dokument-ID: 1004954
10 Vorauszahlung, Voranmeldung, Jahreserklärung, Veranlagung
Die Umsatzsteuervoranmeldungen und die Umsatzsteuerjahreserklärung sind im Namen der Gemeinde, nicht pro Betrieb gewerblicher Art abzugeben.
Führen Betriebe gewerblicher Art ihr Rechnungswesen selbst, muss deshalb sichergestellt werden, dass die für die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Jahressteuererklärung notwendigen Informationen rechtzeitig in den Betrieben gewerblicher Art erhoben und weitergeleitet werden.