2.2 Aufbau der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Bei der Gewinnermittlung durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wird der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben errechnet. Betriebseinnahmen sind dabei alle betrieblich veranlassten Wertzuflüsse unabhängig davon, ob in Geld oder als geldwerter Vorteil zugeflossen. Von den Betriebseinnahmen können jene Ausgaben als Betriebsausgaben abgezogen werden, die durch eine betriebliche Tätigkeit veranlasst sind (§ 4 Abs 4 EStG 1988).
Hinzu kommt, dass ab dem Veranlagungsjahr 2025 Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz bis zu EUR 55.000,– den Gewinn pauschal ermitteln können (§ 17 EStG 1988): Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 45 % der Einnahmen (höchstens EUR 24.700,–); bei bestimmten Dienstleistungsbetrieben 20 % (höchstens EUR 11.000,–).