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Dokument-ID: 1057121
1.4 Schwangere Arbeitnehmerinnen und Jugendliche
Um die Gesundheit der werdenden und stillenden Mütter sowie ihrer Kinder in der Arbeitswelt zu schützen, gibt es spezielle Bestimmungen. Manche Tätigkeiten sind für sie gar nicht mehr oder nur mehr eingeschränkt erlaubt. Arbeitgeber müssen es dem Arbeitsinspektorat melden, wenn eine Arbeitnehmerin schwanger ist (Mutterschutzgesetz – MSchG).