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Karin Zahiragic - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.4 Die Haftung des Sachverständigen

Die Haftung für das Gerichtsgutachten

Die rechtlichen Grundlagen für die Haftung des Ziviltechnikers für die Richtigkeit seines Gutachtens bilden die §§ 1299, 1300 ABGB.

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