6.9.4 Elektrotechnikverordnung 2020
Es handelt sich dabei um die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Sicherheit, Normalisierung und Typisierung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen sowie sonstiger Anlagen im Gefährdungs- und Störungsbereich elektrischer Anlagen (Elektrotechnikverordnung 2020 – ETV 2020). Gegenstand dieser Verordnung sind elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen sowie sonstige Anlagen im Gefährdungs- und Störungsbereich elektrischer Anlagen. Die Verordnung enthält Sicherheitsvorschriften oder aber auch die Anordnung, dass elektrischen Betriebsmitteln, die üblicherweise von elektrotechnisch Fachunkundigen benützt werden, eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache beizufügen ist, die jedenfalls Angaben über die Funktion des Betriebsmittels, die ordnungsgemäße Installation, Verwendung und Wartung zu enthalten hat.