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Dokument-ID: 1056989
2.5 Salzburg
Novelle vom 04.10.2017, mit dem das Baupolizeigesetz 1997 geändert wird, LGBl 96/2017
Durch die Novelle vom 04.10.2017, LGBl 96/2017 wurden im Wesentlichen die Bestimmungen des Energieausweises erneuert.
Gem § 17a BaupolG ist den zur Ausstellung von Energieausweisen befugten Personen, soweit dies zur Erstellung von Energieausweisen erforderlich ist, ein Online-Zugriff auf die die Gemeinden des Landes Salzburg betreffenden Daten der lokalen Gebäude- und Wohnungsregister aufgrund des Gebäude- und Wohnungsregister – Gesetzes einzuräumen.