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Dokument-ID: 1067237
6.3 Durchführung eines Wettbewerbs: Allgemein
Ein Wettbewerb kann als offener, als nicht offener oder nur im Unterschwellenbereich zugelassen, als geladener Wettbewerb erfolgen.
Beim offenen Wettbewerb wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern und Personen öffentlich zur Vorlage von Wettbewerbsarbeiten aufgefordert.