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Dokument-ID: 1057077
8 Werknutzungsbewilligung und Werknutzungsrecht
Nicht immer hat der Urheber selbst Interesse, die Verwertung bzw Verbreitung seines Werkes selbst in die Hand zu nehmen. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, seine Rechte in bestimmtem Umfang an Dritte zu übertragen bzw abzutreten.