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Dokument-ID: 1057109
5 Die Informationspflichten im Internet
Aufgrund des § 5 E-Commerce-Gesetz (kurz: ECG) sind alle Ziviltechniker verpflichtet, auf ihrer Webseite den Nutzern folgende Informationen leicht und unmittelbar zugänglich, beispielsweise auf der Startseite oder mittels klar erkennbarem Link mit dem Hinweis „Wir über uns“, zur Verfügung zu stellen: