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Dokument-ID: 1057166
8 Ausschreibung und Angebot
Ausschreibung
Eine Ausschreibung ist gem § 2 Z 7 BVergG 2018 die an eine bestimmte oder unbestimmte Anzahl von Unternehmern gerichtete Erklärung des Auftraggebers, in der er bestimmt, welche Leistung er zu welchen Bedingungen (Bekanntmachung sowie Ausschreibungs- und Wettbewerbsunterlagen) erhalten möchte. Die Voraussetzungen, die an eine Ausschreibung gestellt werden, sind in den §§ 88 ff BVergG 2018 enthalten.