1 Die Krankenversicherung
Die Selbstversicherung gem § 16 Abs 1 ASVG
Für Ziviltechniker besteht die Möglichkeit, eine Selbstversicherung gem § 16 Abs 1 Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (kurz: ASVG) in der Krankenversicherung abzuschließen. Darüber hinaus besteht für ihn auch die Möglichkeit, sich für den Krankenversicherungsschutz gem § 14a GSVG bzw § 14b GSVG zu entscheiden.
Hinzuweisen ist, dass ausschließlich freiberuflich tätige Ziviltechniker anstelle der Gruppenkrankenversicherung eine Selbstversicherung nach § 16 Abs 1 ASVG oder nach § 14 ASVG auswählen dürfen.