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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Die freiwillige Arbeitslosenversicherung

Seit 01.01.2009 können selbstständig erwerbstätige Ziviltechniker für die Dauer ihrer Selbstständigkeit die freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen. Mit dieser hat man Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung, wie beispielsweise Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Für die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ist ausschließlich das Arbeitsmarktservice (AMS) zuständig.

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