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Dokument-ID: 1056776
3 Haftungsansprüche je nach Vertragsgestaltung und Übernahme von Pflichten
Bei Komplexität der heutigen Vertragsgestaltung muss man bei Bauprozessen davon ausgehen, dass nicht nur bei Planungsfehler Pflichtverletzungen vorliegen, sondern der Ziviltechniker auch für Vertragsgestaltungen, Rechnungsprüfungen und Auftragsvergaben schadenersatzpflichtig werden kann.