2 Haftungsproblematik je nach Gesellschaftsform
Listet man diesbezüglich die gebräuchlichen Gesellschaftsformen auf, ergibt sich nachstehende Haftungsproblematik.
Gesellschaftsform | Haftung |
Einzelunternehmung | Volle Haftung, auch mit dem Privatvermögen |
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) | Volle Haftung aller Gesellschaftsformen, auch mit dem Privatvermögen, und zwar im Verhältnis seines Anteiles am Gesellschaftsvermögen. Für Unternehmer besteht Solidarhaftung! |
Offene Gesellschaft (OG) | Volle Haftung aller Gesellschafter, auch mit dem Privatvermögen |
Kommanditgesellschaft (KG) | Volle Haftung des Komplementärs, auch mit dem Privatvermögen Kommanditist nur bis zur Höhe der Kommanditeinlage (frei gestaltbar) |
Stille Gesellschaft | Haftung des stillen Gesellschafters beschränkt auf dessen Einlage |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) | Haftung der Gesellschafter beschränkt auf die Höhe deren Einlage des Stammkapitals, eventuell Nachschusspflicht lt Vertrag (Ausnahme: Kaduzierungsverfahren) Haftung des Geschäftsführers als geschäftsführendes Organ |
GmbH & Co KG | Volle Haftung des Komplementärs (GmbH mit deren Gesellschaftsvermögen) Kommanditist bis zur Höhe der Kommanditeinlage |
AG | Haftung der Aktionäre beschränkt auf deren Anteil am Grundkapital Haftung des Vorstandes als geschäftsführendes Organ Haftung des Aufsichtsrates als Überwachungsorgan |
Privatstiftung | Haftung des Stiftungsvorstandes als geschäftsführendes Organ |