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Dokument-ID: 1121167
6.6 Lieferschwierigkeiten
Lieferschwierigkeiten, die auf einen Umstand zurückzuführen sind, die vom Auftraggeber verursacht sind bzw in dessen Sphäre fallen (zB späte/kurzfristige Entscheidungen des Bauherren), berechtigen den Auftragnehmer zur Vertragsanpassung. Dh er hat Anspruch auf Bauzeitverlängerung und Ersatz der daraus entstehenden Mehrkosten.