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Dokument-ID: 1085694
7.1 Der Lehrling
Unter Lehrling ist eine natürliche Personen zu verstehen, die zwecks Erlernung eines in der Lehrberufsliste genannten Lehrberufes infolge Abschlusses eines Lehrvertrages bei einem Lehrberechtigten im Rahmen der Ausbildung eingesetzt wird.