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Dokument-ID: 1197299
3.31 Neue Recyclinggips-Verordnung
Am 1. Jänner 2025 ist die Recyclinggips-Verordnung, BGBL II Nr 415/2024, in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist hochwertiges Recycling und eine Kreislaufführung von Gips. Das soll durch Vorgaben für den Rückbau und die Trennpflicht bei Bau und Abbruch von Bauwerken und Sicherstellung einer hohen Qualität von Recyclinggips erreicht werden.