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Dokument-ID: 1057240
2.11 Umsatzsteuer und Vorsteuer
Umsatzsteuer und Vorsteuer können im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung entweder ausgewiesen (Brutto-System) oder wie Durchlaufposten behandelt (Netto-System) werden (§ 4 Abs 3 EStG 1988).