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Neu Dokument-ID: 1171157

Eva-Maria Hintringer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.19 Ist eine Ziviltechnikergesellschaft in Form einer GmbH & Co KG zulässig?

Geschäfszahl

VwGH 30.11.2023, Ra 2022/06/0311

Norm

§ 29 Abs 1 ZTG 2019

„Eine GmbH & Co KG wird unmittelbar durch ihre Komplementär-GmbH und mittelbar durch den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, dh eine natürliche Person, vertreten. Diese mittelbare Vertretung erfüllt die in § 29 Abs 1 ZTG 2019 normierte Voraussetzung der Geschäftsführung durch eine natürliche Person. Eine Ziviltechnikergesellschaft in der Form einer GmbH & Co KG ist somit – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – eine zur Ausübung des Ziviltechnikerberufes zulässige Gesellschaftsform.“

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