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Dokument-ID: 1056778
4 Haftungen des Ziviltechnikers aus verschiedenen übernommenen Aufgaben
Haftung des Ziviltechnikers
- Für Pläne, Plangestaltungen, Planungsfehler, Berechnungsfehler
- Für Auftragsvergaben
- Für Bodengutachten
- Für die örtliche Bauüberwachung bzw Bauaufsicht
- Für die Baukoordination
- Für die Rechnungsprüfung
- Für die Warnpflichtverletzungen
- Für die Haftung mehrerer Beteiligter
- Für die Haftung als Architekt bei Verfassung von Vertragsbedingungen bei Ausschreibungen