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Dokument-ID: 1055208
9.4.2 Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung/wettbewerblicher Dialog
Der Anwendungsbereich des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung und des wettbewerblichen Dialoges wurde durch das BVergG 2018 wesentlich erweitert. § 34 BVergG 2018 sieht für beide Verfahrensarten dieselben Ausnahmetatbestände vor.