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Dokument-ID: 1057242
2.12 Betriebsvermögen
Einnahmen und Ausgaben, die ein bestimmtes Wirtschaftsgut betreffen, können nur dann als Betriebseinnahme oder Betriebsausgabe angesetzt werden, wenn dieses Wirtschaftsgut dem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen zugehört.