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Neu Dokument-ID: 1057242

Raphael Albert - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.12 Betriebsvermögen

Einnahmen und Ausgaben, die ein bestimmtes Wirtschaftsgut betreffen, können nur dann als Betriebseinnahme oder Betriebsausgabe angesetzt werden, wenn dieses Wirtschaftsgut dem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen zugehört.

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