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Dokument-ID: 1051464
8 Krankheit und Unfall
Als Krankheit versteht man einen regelwidrigen geistigen und körperlichen Zustand des Arbeitnehmers, sodass er außerstande ist, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu verrichten oder seine Dienste nur unter der Gefahr einer weiteren Verschlechterung seines Gesundheitszustandes erbringen zu können.