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Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.7 Haftung bei Unfällen am Bau

Die zivilrechtliche Haftung des Bauherrn kann aus rechtlicher Sicht mehrere Ursprünge haben. In Betracht kommen:

  • Auswahlverschulden (bei der Auswahl von Bauunternehmern etc)
  • Überwachungsverschulden (Bauherr vernachlässigt die Kontrolle der Bauarbeiten)
  • Haftung aufgrund verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ansprüche
  • Allgemeine Verkehrssicherungspflichten, wonach eine Baustelle als Gefahrenquelle gilt und der Bauherr, der diese Gefahr geschaffen hat, dafür verantwortlich ist, dass dadurch niemand zu Schaden kommen kann

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