Neu
Dokument-ID: 1044471
6.1 Bauarbeitenkoordinationsgesetz
Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) setzt die EU-Richtlinie 92/57/EWG in österreichisches Recht um. Dieses Gesetz soll den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen durch entsprechende koordinierende Maßnahmen in der Planungs- und Ausführungsphase garantieren und richtet sich in erster Linie an den Bauherren eines Bauvorhabens.