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Dokument-ID: 1057112
1 Arbeitnehmerschutz
Der Arbeitnehmerschutz enthält eigentlich zwei Aufgaben für Ziviltechniker:
- Ziviltechniker als Arbeitgeber für die Mitarbeiter der ZT-Kanzlei
- Natürlich auch als Dienstleister zur Unterstützung der Kunden zur Erfüllung deren Aufgaben als Arbeitgeber