11 Besondere Vertragsbestimmungen für BIM-Projekte
Zusammengefasst empfiehlt es sich, für die Umsetzung von BIM-Projekten zusätzliche Vertragsbedingungen festzulegen, welche die wesentlichen vertraglichen Anforderungen an sämtliche mittels BIM durchgeführten Leistungen (dh BIM-Planungs-, BIM-Ausführungs- und/oder BIM-Betriebsleistungen) einheitlich für alle Beteiligten festlegen und konkretisieren („BIM-BVB“). Es muss daher für jedes BIM-Projekt ein in sich geschlossenes, „allgemeingültiges“ Vertragsregelwerk erstellt werden, welches den Verträgen mit sämtlichen am BIM-Projekt Beteiligten (Planungs-, Ausführungs- und Betriebsbeteiligten) zugrunde gelegt wird (vgl Heid/Hofbauer in Plattform 4.0: Planen.Bauen.Betreiben – Arbeit.Wirtschaft.Export, Schrift 13 – Digitalisierung & Recht [2018] 30).