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Dokument-ID: 1121163
6.2 Maßgebliche Grundlagen der Risikotragung
Die Frage, welchen der beiden Vertragsteile das Risiko von Preiserhöhungen und/oder Lieferengpässen treffen soll, wird im österreichischen Recht nach der Sphärentheorie beantwortet. Danach hat jeder Vertragsteil den Zufall zu tragen, der sich in seiner Sphäre ereignet.