Abschreibung von Gebäuden
Allgemeines
Planmäßige Abschreibungen dienen dem Zweck, die angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten bei abnutzbaren Vermögensgegenständen über die Zeit der Nutzung zu verteilen. Durch diese Verteilung wird ein realistisches Bild der wirtschaftlichen Leistungskraft des Unternehmens vermittelt. Außerplanmäßige Abschreibungen können auch durchgeführt werden.
Für Betriebsgebäude ist die Nutzungsdauer gem § 8 Abs 1 EStG 1988 gesetzlich festgelegt. Der Steuerpflichtige kann nicht eine Eigeneinschätzung vornehmen und dafür die objektiven Möglichkeiten der Nutzung heranziehen. Die Prozentsätze gelten auch für Gebäude, die in gebrauchtem Zustand gekauft wurden.