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Neu Dokument-ID: 407199

Gerda Schönsgibl - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

Löhne und Gehälter

Kurzbeschreibung

Abhängig von der erbrachten Tätigkeit erhält der Dienstnehmer einen Lohn (für Arbeiter), das Gehalt (für Angestellte) bzw die Lehrlingsentschädigung (für Lehrlinge). Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto führen. Die Lohnkontenverordnung legt genau fest, welche Daten ein Lohnkonto beinhalten muss.

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