Neu
Dokument-ID: 401029
Reverse charge-Leistungen
Kurzbeschreibung
In bestimmten Fällen wird die Steuerschuld auf den Empfänger der Leistung verlagert. Voraussetzung für den Übergang der Steuerschuld („Reverse Charge“) ist, dass der eine Leistung in Form einer sonstigen Leistung oder Werklieferung erbringende Unternehmer weder Sitz, Wohnsitz noch eine Betriebstätte im Inland unterhält und der Leistungsempfänger Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.