Pauschalrückstellungen
Kurzbeschreibung
Während unternehmensrechtlich nicht nur zulässig, sondern auch durchaus üblich ist, Pauschalrückstellungen für bestimmte Risiken zu bilden, sieht § 9 Abs 3 EStG ein ausdrückliches Verbot vor, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften pauschal zu bilden. Die Bildung von Verbindlichkeitsrückstellungen ist nur zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen ist.