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Neu Dokument-ID: 829402

Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

Rückstellung für Ausgleichstaxe

Allgemeines

Gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz sind alle Dienstgeber, die im Bundesgebiet 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet, ab je 25 Dienstnehmern mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen. Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so ist für jeden nicht beschäftigten behinderten Dienstnehmer eine Ausgleichstaxe fällig.

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