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Neu Dokument-ID: 391223

Ingrid Wietrzyk - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

Spenden

Kurzbeschreibung

Spenden sind grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig. Der Gesetzgeber bietet jedoch die Möglichkeit, Spenden an im Einkommensteuergesetz (§ 4a Abs 3 bis 6 EStG) ausdrücklich aufgezählte Einrichtungen und an Einrichtungen abzusetzen. Die begünstigten Einrichtungen sind auf der Homepage des BMF aufgezählt. Dazu zählen zB freiwillige Feuerwehren und verschiedene Hilfsorganisationen.

Eine Spende kann dann als Betriebs- oder Sonderausgabe steuermindernd geltend gemacht werden, wenn diese

  • für begünstigte Zwecke und
  • an begünstigte Einrichtungen erfolgt.

Zu den begünstigten Zwecken zählt beispielsweise die Hilfestellung in Katastrophenfällen, wie Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden.

Hinweis:

Direkte Spenden an Betroffene können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Bei Unternehmen sind Geld- und Sachspenden begünstigt, bei Spenden aus dem Privatvermögen nur Geldspenden.

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