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Dokument-ID: 390901
Software – Steuer- und gebührenrechtliche Behandlung
Kurzbeschreibung
Für unkörperliche Wirtschaftsgüter (immaterielle Wirtschaftsgüter, Finanzanlagen) darf ein Aktivposten nur angesetzt werden, wenn sie entgeltlich erworben worden sind. Als immaterielle Wirtschaftsgüter kommen insbesondere gewerbliche Schutzrechte, wie Patente, Lizenzen, Marken-, Urheberrechte uvm in Betracht.