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FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

Software – Steuer- und gebührenrechtliche Behandlung

Kurzbeschreibung

Für unkörperliche Wirtschaftsgüter (immaterielle Wirtschaftsgüter, Finanzanlagen) darf ein Aktivposten nur angesetzt werden, wenn sie entgeltlich erworben worden sind. Als immaterielle Wirtschaftsgüter kommen insbesondere gewerbliche Schutzrechte, wie Patente, Lizenzen, Marken-, Urheberrechte uvm in Betracht.

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