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Neu Dokument-ID: 390639

Reinhard Veith - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

Jubiläumsgeldrückstellung

Kurzbeschreibung

Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen sehen oftmals vor, dass Dienstnehmer Anspruch auf Zahlung eines Jubiläumsgeldes haben, wenn sie eine gewisse Zeit lang im Unternehmen beschäftigt waren. In der Regel muss der Dienstgeber ein Monatsgehalt oder ein Vielfaches eines Monatsgehaltes zahlen, wenn der Dienstnehmer 20, 25, 30 oder mehr Jahre im Unternehmen beschäftigt ist. Für den Dienstgeber ergibt sich dadurch eine ungewisse Verbindlichkeit, für die er aufgrund der Bestimmungen des § 198 Abs 8 UGB durch Bildung einer Rückstellung vorzusorgen hat. Die Berechnung dieser Ansprüche, für die eine Rückstellung zu bilden ist, hat entweder versicherungsmathematisch oder finanzmathematisch zu erfolgen.

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