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Dokument-ID: 419732
Verlustausgleichs- und Vortragsverbot
Verlustausgleichs- und Vortragsverbot
Ein Verlustausgleichs- und Vortragsverbot (§ 18 Abs 6 und 7 EStG) besteht für negative Einkünfte
- aus der Beteiligung an Gesellschaften oder Gemeinschaften, wenn das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht;
- aus Betrieben, deren Unternehmensschwerpunkt im Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter oder in der gewerblichen Vermietung von Wirtschaftsgütern gelegen ist.