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Dokument-ID: 389930
Höchstwertprinzip
Kurzbeschreibung
Das Höchstwertprinzip resultiert aus dem Vorsichtsprinzip und bezieht sich auf die Wertansätze der Passivseite der Bilanz. Bei Schulden und Rückstellungen ist bei Vorlage mehrerer Werte stets der höchste Wert anzusetzen. Dadurch wird gewährleistet, dass keine nicht realisierten Gewinne ausgewiesen werden.