Reisekostenvergütung
Kurzbeschreibung
Eine Dienstreise gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Dienstgebers seinen Dienstort zur Durchführung von Dienstverrichtungen verlässt oder so weit von einem ständigen Wohnort entfernt arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen Wohnort nicht zugemutet werden kann. Auch Reisen den Dienstgebers (= Unternehmer) fallen darunter. Grundlage für die Geltendmachung von Reisekostenvergütungen ist eine Reiseabrechnung.