Privatentnahmen
Kurzbeschreibung
Eine Privatentnahme liegt vor, wenn Sie Wirtschaftsgüter aus dem betrieblichen in den privaten Bereich überführen. Zu diesen Wirtschaftsgütern gehören solche, die Sie dem Betrieb für sich, für Ihren Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnehmen. § 4 Abs 1 EStG definiert Entnahmen als „nicht betrieblich veranlasste Abgänge von Werten (zB Bargeld, Waren, Erzeugnisse und andere Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, von Leistungen, von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens oder von Nutzungen solcher Wirtschaftsgüter)“.