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Dokument-ID: 569729
Bewertungsreserve (bis 31.12.2015)
Kurzbeschreibung
Sonderabschreibungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften vorgenommen worden sind (Bewertungsreserve), waren bis 31.12.2015 unter Angabe der Vorschriften, nach denen sie gebildet sind, auf der Passivseite auszuweisen.