Vermögensgegenstand/Wirtschaftsgut
Kurzbeschreibung
Unternehmens- und Steuerrecht verwenden in vielen Bereichen unterschiedliche Begriffe. Dies gilt auch für die beiden Begriffe Vermögensgegenstand und Wirtschaftsgut. Während das UGB fordert, dass der Unternehmer alljährlich seine Vermögensgegenstände und Schulden festzustellen hat, spricht das Steuerrecht von Wirtschaftsgütern und versteht darunter sowohl positive als auch negative Wirtschaftsgüter. Hingegen versteht das Unternehmensrecht unter Vermögensgegenständen stets Aktivposten.