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Dokument-ID: 407036
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Kurzbeschreibung
Direktaufwand
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 1.000,– (bis 31.12.2022: EUR 800,–; bis 31.12.2019: EUR 400,–) können als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wahlweise sofort als Betriebsausgabe abgeschrieben werden („Sofortabschreibung“) oder als Anlagenzugang gebucht werden.